Ästhetische Chirurgie vom Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

 
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Ästhetische Plastische Chirurgie vom Spezialisten für mehr Wohlgefühl

Bereits im 6. Jahrhundert v. Chr. machten in Indien "plastische Chirurgen" durch die sensationelle Rekonstruktion der menschlichen Körperoberfläche von sich reden: Ihnen gelang der Überlieferung zufolge die erste Nasenersatzplastik. Von Indien aus verbreitete sich die hohe Kunst der filigranen Wiederherstellung von Form und Funktion auch in andere Länder.

In den letzten 30 Jahren hat sich unsere Gesellschaft und der Medizinbereich sehr stark gewandelt. Neue Werte und neue Kommunikationsbereiche (z. B. Internet, Mobilfunk, etc.) sind entstanden.

Gesetzesänderungen wie z. B. die Gesundheitsreform, Änderung des Heilmittelwerbegesetzes etc. waren die Folgen.

Diese Änderungen bewirkten, dass auch neue Begriffe und Facharztbereiche entstanden. Zugleich sorgten diese Veränderungen auch zu Verwirrungen und neuen Begrifflichkeiten. Ein Beispiel hierfür ist der Begriff „Ästhetische Chirurgie“, der gesetzlich nicht definiert ist – aber er wird oft im Volksmund verwendet.

Da durch die große Medienpräsenz immer wieder kommuniziert wird, dass bei „Ästhetischen Eingriffen“ das große Geld verdient wird, wechselte so mancher Allgemeinarzt oder Zahnarzt sein Praxisschild zum „Schönheitschirurgen“.

Das Interesse stiegt auch bei Berufseinsteigern: Umfasste die Fachvereinigung Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (ehemals VDPC) im Jahre 2001 noch deutschlandweit 300 Mitglieder, so findet man mittlerweile allein in München um die 50 Fachärzte für Plastische Chirurgie.

Durch die europäische Harmonisierung wird alles noch wesentlich komplexer, da im Ausland andere Haftungsgrenzen, Zulassungsbestimmungen, Hygienevorschriften, etc. gelten.

Da die Zahl der Interessenten an optischen Veränderungen ständig stieg, hat sich ein neuer Markt entwickelt: Die Schöheitschirurgie.

Ein sich stark entwickelnder Markt brachte auch neue Probleme mit sich. Steigende Konkurrenz brachte auch die Marketingspezialisten auf den Markt. Da Vertrieb und Marketing immer an Erfolgszahlen gemessen wird, wurden neue „Lösungen“ oder neue „Produkte“ kommuniziert, die einfach und toll zu vermarkten sind (z. B. Fett-Weg-Spritze (in Deutschland nicht zugelassen), Titanimplantate – mittlerweile wieder vom Markt verschwunden, etc.).

Für den Patienten führte das immer zu mehr „Qual der Wahl“. Zugleich stiegen auch die Zahlen an Meldungen, die über „Fehleingriffe“ bzw. „Kunstfehler“ berichteten. Oftmals wird nur über die schönen Seiten berichtet. Die Gefahren werden diskret verschwiegen und übergangen. Persönliche und finanzielle Folgen werden dem Patienten vorenthalten. Zu den gravierendsten Folgeschäden gehören Verbrennungen und Narben durch Lasertherapie, verrutschte und aufgeplatzte Brustimplantate, Atemschwierigkeiten nach Nasenkorrekturen, Bauchdellen oder sogar ins Komma geratene Patienten nach Fettabsaugungen.

Die exakte Anzahl von ärztlichen Kunstfehlern ist jedoch deshalb nicht ermittelbar, weil die Patienten in vielfacher Weise aus Scham darauf verzichten, die behandelnden Ärzte in Rechenschaft zu ziehen oder gar mit diesen eine außergerichtliche Einigung erzielen. Gerade Letzteres geschieht nicht selten, da der Arzt durch diese Möglichkeit nicht um seinen Ruf bangen muss.

Das Sozialgesetzbuch V sagt: „Versicherte haben einen Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (§ 27 SGB V)“. „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürften das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungsträger nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen (§ 12 SGB V)“.

Zugleich sagt die Rechtssprechung auch eindeutig: „Ein regelwidriger Körperzustand ohne entstellende Wirkung und ohne wesentliche Funktionseinschränkung ist auch dann nicht als Krankheit zu werten, wenn er eine psychische Belastung darstellt, die ihrerseits zu einer behandlungsbedürftigen, psychischen Erkrankung geführt hat“. Somit haben die Patienten selbst die Korrekturkosten zu tragen oder sie müssen sich mit dem Ergebnis abfinden.

Es wird immer schwieriger, den geeigneten Spezialisten für den geplanten Eingriff zu finden. Die Arztwahl ist die Grundlage einer erfolgreichen Behandlung bzw. Veränderung.

Unsere Team hat sich im Jahre 2000 Gedanken über diese Entwicklung gemacht und nach einer Entwicklungszeit von knapp 2 Jahren unseren Mindestanforderungskatalog erstellt.

Unser Team umfasst aktuell 21 spezialisieter Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie an 17 Standorten in Deutschland.

 

Wir stehen Ihnen gerne unter unserer
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